Katastervermessungen

Bei einer Katastervermessung werden Flurstücksgrenzen überprüft und festgelegt, neue Flurstücke gebildet, Gebäude eingemessen oder Nutzungsgrenzen erfasst.
Amtliche Liegenschaftsvermessungen (Flurstücke und Gebäude) lassen sich nach ihren unterschiedlichen Zwecken in vier Kategorien einteilen:

  • Zerlegungsvermessungen / Sonderungen
    • Schaffung neuer Flurstücke mit oder ohne örtliche Arbeiten.
    • Umsetzung des Inhalts von Verträgen im Grundstücksverkehr, bei denen Teilflächen übertragen werden sollen.
  • Grenzfeststellung
    • Ist der Grenzverlauf örtlich unklar und/oder fehlen Grenzmarken bzw.  -einrichtungen, wird die Lage der Grenze in einem amtlichen Verfahren verbindlich festgestellt.
  • Amtliche Grenzauskunft
    • Bereits einwandfrei festgestellte Grenzen und/oder deren Abmarkungen sind örtlich zwar vorhanden, aber nicht sofort sichtbar. Dann ist unter Umständen auch diese „Auskunft aus dem Katasternachweis vor Ort“ möglich.
  • Gebäudevermessungen
    • Neu errichtete Gebäude oder auch bestehende Gebäude, die verändert bzw. abgerissen wurden, sind für den Nachweis im Liegenschaftskataster zu erfassen.

Liegenschaftsvermessungen werden im Auftragswege ausgeführt und sind kostenpflichtig.

Die Ergebnisse der Liegenschaftsvermessungen werden in die amtlichen Nachweise des Liegenschaftskatasters eingetragen. Meist führt dieses zu einer Veränderung der Liegenschaftskarte.

Wir bieten Ingenieur und hoheitliche Vermessung in ganz Niedersachsen insbesondere Friesland und Ostfriesland in den Landkreisen Wittmund, Aurich und Friesland sowie der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven.
Dieses umfasst auch die Gemeinden Jever, Wangerland, Schortens, Sande, Friedeburg, Varel, Bockhorn, Zetel, Jade, Rastede, Wiefelstede, Westerstede, Uplengen, Wiesmoor, Großefehn und die Samtgemeinden Esens und Holtriem sowie den Nordseeinseln Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge (Nordseebad).

Neben Gebäudevermessungen bieten wir Grundstücksteilungen als Zerlegung und Sonderung sowie amtliche Grenzauskünfte und Grenzfeststellungen an.
Außerdem erhalten Sie bei uns und amtliche Lagepläne und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht unter Telefon 04461-7468030, Fax 04461-7468039 oder per E-Mail.